Wir wissen, worauf es aus technischer Sicht bei einer Hauptversammlung ankommt.
Seit 1990 zählt die technische Ausstattung von Hauptversammlungen zu den Kernkompetenzen von Gahrens + Battermann.
Aus dem Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung (von Johannes Semler und Rüdiger Volhard), § 7 10-13, VI. Versammlungsraum:
"Am Versammlungsort muss ein hinreichend großer Versammlungsraum zur Verfügung stehen, der es den Aktionären ermöglicht, ihr Teilnahme-, ihr Stimm- und ihr Auskunftsrecht auszuüben. Bei unerwartet hohen Teilnehmerzahlen können die Gäste und ein Teil der Aktionäre auch in Nebenräumen platziert werden. Von dort muss die Hauptversammlung aber zumindest akustisch verfolgt werden können. Filme oder Graphiken, die mit der Abwicklung der Tagesordnung zusammenhängen, müssen auch in den Nebenräumen sichtbar gemacht werden. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass Wortmeldungen und Stimmabgaben auch den in Nebenräumen untergebrachten Aktionären möglich sind. Schließlich muss der Notar – ggf. durch Hilfspersonen – den ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptversammlung in den Nebenräumen überprüfen können."
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu aktionärsrechtlichen Aspekten sowie den Serviceleistungen von Gahrens + Battermann.